Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön – Entwurf kann eingesehen werden

Information des Biosphärenreservats Rhön

Im Thüringer Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön wird der Anteil von Kern- und Pflegezonenflächen erhöht.

Hierfür läuft auf Grundlage des Thüringer Naturschutzgesetzes ein Änderungsverfahren für die Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat.

Nachdem im Anschluss an das erste Auslegungsverfahren im Herbst 2022 der Entwurf der Verordnung angepasst wurde, findet im Zeitraum 11. September bis 11. Oktober 2023 ein zweites Auslegungsverfahren für betroffene Flächeneigentümer und Flächennutzer statt.

Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum sowohl in Papierform als auch online einsehbar. Berechtigt zur Abgabe einer Stellungnahme sind betroffene Flächeneigentümer und -nutzer.

Die Anregungen, Einwände und Bedenken aus dem ersten Auslegungsverfahren im Herbst 2022 wurden ausgewertet.

Die überarbeiteten Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen (Verordnungstext, Übersichtskarte, Schutzgebietskarten TK 1:10.000 sowie Detailkarten 1:2.000) finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.

Auslegungsstellen

Oben genanntes Material kann zudem in der Zeit vom 11. September 2023 bis einschließlich 11. Oktober 2023 von jedermann kostenlos in den Auslegungsstellen eingesehen werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Termin vor Ort zu vereinbaren:

- Thüringer Umweltministerium in Erfurt
- Untere Naturschutzbehörde in Meiningen
- Untere Naturschutzbehörde in Bad Salzungen
- Thüringer Biosphärenreservatsverwaltung Rhön in Zella/Rhön

Hintergrund: Was sind Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen?

Biosphärenreservate werden räumlich in drei Zonen gegliedert: Kern-, Pflege- und Entwicklungszone. Die Nutzung dieser Bereiche erfolgt in abgestufter Form.

Die Entwicklungszone umfasst den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum und nimmt mit bis zu 80 Prozent den größten Flächenanteil im Biosphärenreservat ein. In diesen Bereichen werden nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen gefördert und erprobt.

Die Pflegezone umfasst besonders empfindliche oder repräsentative Ausschnitte der charakteristischen Kulturlandschaft.

Um diese und die darin bestehenden Lebensräume zu erhalten, ist in diesem Bereich eine extensive Nutzung möglich. Die Pflegezone nimmt mindestens 10 Prozent der Gesamtfläche ein.

In der Kernzone kann sich die Natur gemäß ihrer eigenen Dynamik entwickeln. Dieser Bereich ist von menschlicher Nutzung ausgeschlossen, lediglich Forschung und Monitoring sind zulässig.

Dieser Bereich muss mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche eines Biosphärenreservats einnehmen. Kernzone und Pflegezone zusammen sollen mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche betragen.